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   OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16   

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https://dejure.org/2018,51419
OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16 (https://dejure.org/2018,51419)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.04.2018 - 13 U 1908/16 (https://dejure.org/2018,51419)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. April 2018 - 13 U 1908/16 (https://dejure.org/2018,51419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • baurechtsiegen.de

    Bauträgervertrag - Unwirksamkeit Abnahmeklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Abnahme benachteiligt Erwerber unangemessen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwiderrufliche Vollmacht zur Abnahme benachteiligt die Erwerber unangemessen! (IBR 2019, 319)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2020, 1010
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.06.2016 - VII ZR 188/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgers: Wirksamkeit einer die Abnahme

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16
    Wäre ein Hinweis erfolgt, hätte die Beklagte vorgetragen, dass sich die Klausel vor derjenigen, die der Entscheidung der BGH vom 30.06.2016 - VII ZR 188/13 zugrunde lag, wesentlich unterscheide, weil dort eine Abnahme durch den Bauträger selbst ermöglicht worden sei.

    Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung aber weder ausdrücklich noch konkludent seine gefestigte Rechtsprechung aufgegeben, wonach es einem Bauträger als Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 1143 Rdnr. 24; NJW 2016, 1572; NJW 1987, 837; NJW-RR 2006, 740).

    Der Unternehmer kann sich auf das Fehlen der Abnahme nicht berufen, wenn er diese selbst verhindert hat, z.B. weil er durch die Verwendung unwirksamer AGB den Anschein einer Abnahme erweckt hat (BGH, NJW-RR 2016, 1143 Rdnr. 26).

  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16
    Zutreffend ist zwar die Ansicht der Beklagten, dass nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 (NJW 2017, 1604) Mängelrechte aus § 634 BGB vor der Abnahme grundsätzlich nicht geltend gemacht werden können.

    Es bestehen auch - wie ausgeführt - keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bundesgerichtshof von dieser - auf den Grundsatz von Treu und Glauben gestützten - Rechtsprechung im Hinblick auf seine Entscheidung vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13, dass Mängelrechte grundsätzlich nur nach Abnahme geltend gemacht werden können, nicht mehr festhält.

  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 49/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags über Wohnungseigentum:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16
    Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung aber weder ausdrücklich noch konkludent seine gefestigte Rechtsprechung aufgegeben, wonach es einem Bauträger als Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 1143 Rdnr. 24; NJW 2016, 1572; NJW 1987, 837; NJW-RR 2006, 740).

    Nach diesen Maßstäben ist es der Beklagten als Verwenderin der unwirksamen Klausel verwehrt, sich darauf zu berufen, dass der Vertrag sich bzgl. des Gemeinschaftseigentums noch im Erfüllungsstadium befinde (vgl. zu ganz ähnlicher Entscheidung BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VIII ZR 49/15, NJW 2016, 1572).

  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 354/85

    Einbau einer Ballenpresse zur Errichtung einer Papierentsorgungsanlage in einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16
    Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung aber weder ausdrücklich noch konkludent seine gefestigte Rechtsprechung aufgegeben, wonach es einem Bauträger als Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 1143 Rdnr. 24; NJW 2016, 1572; NJW 1987, 837; NJW-RR 2006, 740).

    Der damit weiterhin anwendbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt der überzeugende Gedanke zugrunde, dass die Inhaltskontrolle von Formularklauseln ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders dient; der Verwender kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer von ihm gestellten AGB berufen (BGH, NJW 1987, 837; NJW-RR 2006, 740).

  • BGH, 09.03.2006 - VII ZR 268/04

    Begriff des Verwenders von AGB

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16
    Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung aber weder ausdrücklich noch konkludent seine gefestigte Rechtsprechung aufgegeben, wonach es einem Bauträger als Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel nach Treu und Glauben verwehrt ist, sich darauf zu berufen, dass sich der Vertrag mangels Abnahme des Gemeinschaftseigentums insoweit noch im Erfüllungsstadium befinde (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 1143 Rdnr. 24; NJW 2016, 1572; NJW 1987, 837; NJW-RR 2006, 740).

    Der damit weiterhin anwendbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt der überzeugende Gedanke zugrunde, dass die Inhaltskontrolle von Formularklauseln ausschließlich dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders dient; der Verwender kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer von ihm gestellten AGB berufen (BGH, NJW 1987, 837; NJW-RR 2006, 740).

  • BGH, 13.07.2016 - VIII ZR 49/15

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht präzisiert

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16
    Nach diesen Maßstäben ist es der Beklagten als Verwenderin der unwirksamen Klausel verwehrt, sich darauf zu berufen, dass der Vertrag sich bzgl. des Gemeinschaftseigentums noch im Erfüllungsstadium befinde (vgl. zu ganz ähnlicher Entscheidung BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VIII ZR 49/15, NJW 2016, 1572).
  • BGH, 18.09.2014 - VII ZR 58/13

    Aufnahme eines unterbrochenen Revisionsverfahrens gegen den Insolvenzverwalter in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16
    Eine endgültige Erfüllungsverweigerung kann insbesondere vorliegen vor, wenn der Unternehmer während der vorprozessualen umfassenden Auseinandersetzung nachhaltig und beharrlich das Vorliegen von Mängeln verneint und die Pflicht zur Gewährleistung schlechthin bestreitet (BGH, NJW-RR 2014, 1512).
  • OLG Hamm, 19.08.2014 - 24 U 41/14

    Mängelrechte des Bestellers vor Abnahme der Werkleistung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16
    Überdies wäre auch ausreichend, wenn offensichtlich ist, dass der Unternehmer die Mängel nicht beseitigen will (OLG Hamm, NJW 2015, 960).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 37/02

    Bauträgervertrag: Vorliegen eines Mangels; Änderungsvorbehalt in einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16
    Es kommt dabei auch nicht darauf an, ob der einzelne Eigentümer durch die Mängel am Gemeinschaftseigentum wirtschaftlich tangiert ist (OLG Stuttgart, BauR 2003, 1394, 1397; Werner/Pastor, a.a.O., Rdnr. 476).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2015 - 10 U 46/14

    Errichtung einer Wohnanlage durch einen Bauträger in Baden-Württemberg: Baumangel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2018 - 13 U 1908/16
    Nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Ansicht, die der Senat für überzeugend hält, sind daher Klauseln unwirksam, wenn dem Erwerber sein originäres Abnahmerecht genommen wird oder wenn sie so verstanden werden können, dass der Erwerber selbst nicht mehr zur individuellen Abnahme berechtigt ist (OLG Karlsruhe, IMR 2011, 460; OLG Koblenz, IBR 2003, 25; OLG Stuttgart, ZWE 2015, 363; OLG Düsseldorf, IBR 2013, 280; OLG Karlsruhe, IBR 2011, 641; OLG München, BauR 2009, 701; Basty, Der Bauträgervertrag, 9. Aufl., Rdnr. 1046 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 106/10

    Bauträgerformularvertrag: Wirksamkeit einer Regelung über die Abnahme von

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2012 - 23 U 112/11

    Unwirksame Abnahmeklausel: Der Dauerbrenner im Bauträgervertrag!

  • OLG München, 15.12.2008 - 9 U 4149/08

    Konkludente Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Einzug der Erwerber bei

  • OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02

    Rückabwicklung des Kaufs von Eigentumswohnungen; Inanspruchnahme des Bürgen

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